Amtsschild

Ein Amtsschild ist ein Hoheitszeichen in Form eines Schildes, das von Behörden zur Kennzeichnung des Dienstsitzes verwendet wird. Es wird gewöhnlich am Eingang des Dienstgebäudes angebracht. Neben den Behörden sind in Deutschland auch freiberufliche Notare und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure[1] berechtigt, ein Amtsschild mit dem entsprechenden Landeswappen zu führen.[2]

  1. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3020031009095435670
  2. Berechtigung durch Landesrecht, z. B. Dienstordnung für Notarinnen und Notare für Baden-Württemberg.

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