Amtstierarzt (Deutschland)

Der Amtstierarzt ist ein Tierarzt, der bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt mit den Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens (Tierschutz, Bekämpfung von Tierseuchen, Überwachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten (TNP), Tierarzneimittelüberwachung) und der Lebensmittelüberwachung betraut worden ist. Voraussetzung sind ein Studium der Veterinärmedizin, die Approbation als Tierarzt und die staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst („zweites Staatsexamen“), im Regelfall auch eine Promotion. Der Amtstierarzt nimmt in der Regel eine leitende Stellung im Veterinäramt, einem Amt der Kommunalverwaltung, ein. Er kann bestimmte Aufgaben an andere angestellte oder auch freiberuflich tätige Tierärzte übertragen, diese fungieren dann als amtlicher Tierarzt.

Die Anzahl der in Deutschland beamteten Tierärzte liegt seit 2009 immer leicht über 1.500 Personen (im Vergleich zu über 11.000 niedergelassenen Tierärzten und über 4.000 angestellten Tierärzten).[1]

  1. Zahl der Tierärztinnen und Tierärzte (Zeitreihe ab 2005). (XLSX; 20,5 kB) In: bmel-statistik.de. 1. Juni 2021, abgerufen am 7. August 2021.

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