Der Analogismus oder Analogieschluss (griechisch ἀναλογισμός analogismós) ist eine Schlussfolgerung aufgrund der Analogie zwischen zwei Objekten nach dem Muster:
A hat Ähnlichkeit mit B. B hat die Eigenschaft C. Also hat auch A die Eigenschaft C.
Objekte können dabei Wesen, Dinge oder Phänomene sein, die Ähnlichkeit kann in anderen Eigenschaften, Symptomen, Strukturen, Relationen und Funktionen bestehen.
Dieses Schlussverfahren wird auch bezeichnet als Schluss per analogiam (lateinisch ratiocinatio per analogiam). Dem Analogieschluss wird häufig Beweiskraft zugebilligt (die jedoch bestenfalls nur bedingt gegeben ist) und er wird dann als Analogiebeweis bezeichnet.
Zwei grundlegende Arten von Analogieschlüssen ergeben sich aus der Unterscheidung zwischen struktureller und funktioneller Analogie.