Analytisches Urteil a priori

Analytisches Urteil a priori ist ein Term aus der Transzendentalphilosophie Immanuel Kants. Er bezeichnet damit eine besondere Klasse von Urteilen, die a priori, also ohne die Kenntnis von Tatsachen aus der Erfahrung, gefällt werden können. Grundlage dafür sind die durch Analyse geklärten begrifflichen Verhältnisse zwischen Subjekt und Prädikat in einem einfachen kategorischen Urteil. Nach Kant sind alle analytischen Urteile auch analytische Urteile a priori.


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