Angelobung

Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einer feierlichen Vereidigung, bei der das Gelöbnis geleistet wird.

Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte (auch Vertragsbedienstete) haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen. Auch manche Freiberufler (z. B. Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder) werden öffentlich angelobt. Gemeinsam ist allen diesen Angelobungen, dass ohne sie die jeweilige Funktion nicht ausgeübt werden kann.


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