Anlieger

Verkehrszeichen mit Zusatztafel „Anstösser“ in Planken (Fürstentum Liechtenstein).

Anlieger (besonders in Deutschland), Anrainer (besonders in Österreich), Anstösser (besonders im Schweizerischen), in Deutschland auch Anwohner bezeichnet den unmittelbar angrenzenden oder direkt beteiligten Nachbarn einer Liegenschaft oder eines Rechtsgutes. Das betrifft sowohl die Nachbarn untereinander als auch die gemeinsamen Nachbarn eines öffentlichen Raumes, etwa im Straßenverkehr.

Anlieger, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, sind Rechtssubjekte auch in Angelegenheiten der nachbarlichen Liegenschaften, um die jeweiligen Interessen zu wahren.


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