Anstalt (Recht)

Eine Anstalt stellt eine Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel (Gebäude und Personal) zur dauernden Erfüllung bestimmter Aufgaben dar. Sie ist eine dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmete juristische Person und hat Benutzer, keine Mitglieder.

Der Anstaltsbegriff muss von Stiftungen und Körperschaften abgegrenzt werden: Stiftungen stellen eine Vermögenswidmung mit Rechtspersönlichkeit, die von eigens ernannten Organen verwaltet wird, dar. Körperschaften wiederum sind mitgliedschaftlich verfasste Zusammenschlüsse von Personen.


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