Anstalt privaten Rechts

Eine Anstalt (Etablissement) privaten Rechts ist im Fürstentum Liechtenstein als eigenständige Rechtsform für ein Unternehmen bekannt.

Es handelt sich dabei um ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes, ins Handelsregister[1] als Anstaltsregister eingetragenes Unternehmen, das einen Bestand von sachlichen, allenfalls persönlichen Mitteln aufweist und nicht öffentlich-rechtlichen Charakter hat oder eine andere Form der Verbandsperson aufweist.[2]

  1. Bis 31. Januar 2013 als Öffentlichkeitsregister bezeichnet.
  2. Siehe Art 534 Abs 1 und 2 PGR.

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