Antarktis-Vertrag

Antarktis-Vertrag
Datum: 1. Dezember 1959
Inkrafttreten: 23. Juni 1961
Fundstelle: BGBl. 1978 II S. 1517, 1518 dreisprachig
Vertragstyp: internationale Übereinkunft
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Unterzeichnung: 1. Dezember 1959
Ratifikation: .

Deutschland: keine Unterzeichnung; Ratifikation am 22. Dezember 1978 durch das „Gesetz zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959“
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Der weiße Kontinent Antarktika auf einem blauen Grund. Von der Bildmitte gehen in gleichem Abstand zueinander 12 Linien ab. Außerdem sind von der Mitte ausgesehen drei größer werdende Kreise auf dem Bild.
Emblem des Antarktis-Vertrags

Der Antarktis-Vertrag ist eine internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington beraten und trat 1961 in Kraft. Er hat große politische Bedeutung, weil er der erste internationale Vertrag nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war, der die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.


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