Antistes

Antistes (lateinisch für Vorsteher; Plural Antistites) war schon in vorchristlicher Zeit die Bezeichnung für den Leiter einer Kultgemeinschaft. Es wurde später als Ehrentitel für Bischöfe, Äbte und den Papst benutzt.

In den Schweizer Kantonen Zürich, Basel und Schaffhausen bezeichnete Antistes vom 16. bis 19. Jahrhundert das höchste Amt in den reformierten Kirchen. Der Ausdruck wurde erstmals 1525 gebraucht als inoffizieller Ehrentitel für Huldrych Zwingli in Zürich, dann 1530 für Johannes Oekolampad in Basel und 1532 für Heinrich Bullinger in Zürich. Der Antistes wurde durch den Grossen Rat (das Parlament) gewählt und war gleichzeitig mit seinem Amt Inhaber einer Pfarrstelle an einer Hauptkirche (in Zürich bis 1837 am Grossmünster, in Basel am Basler Münster, in Schaffhausen an St. Johann und in Chur an der Martinskirche). Seine Aufgabe war es, die Kirche nach aussen zu vertreten und zwischen Stadtregierung und Geistlichkeit zu vermitteln. Er hatte den Vorsitz in der Synode und des Examenskollegiums (Examinatorenkonvent) für die Prüfung von Pfarramtskandidaten. Mit etwas anderer Funktion gab es das Amt auch in St. Gallen, Thurgau und Graubünden. Um die Wende zum 20. Jh. wurde der Titel durch andere Bezeichnungen ersetzt (z. B. in Basel und Zürich: Präsident des Kirchenrats).[1]

In der lutherischen Reichsstadt Nürnberg trugen die obersten Pfarrer an den Hauptkirchen ebenfalls den Ehrentitel Antistes, hatten aber keine damit verbundenen übergemeindlichen Funktionen. Die dem Antistes zugeordnete Behörde wird als Antistitium bezeichnet.

  1. Helmut Meyer: Antistes. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 7. Juni 2002, abgerufen am 12. Juni 2019.

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