Die Anweisung (lat. delegatio; englisch assignation) ist im Schuldrecht Deutschlands ein in § 783 BGB definierter Fachausdruck für eine schriftliche Leistungsermächtigung, die demjenigen ausgehändigt wird, der den darin verbrieften Leistungsgegenstand, zumeist Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen, letztlich erhalten soll. Exemplarischer Anwendungsfall ist traditionell der in Europa aus der Mode gekommene Scheck. In der Urkunde ermächtigt der Aussteller einen anderen, für Rechnung des Ausstellers an einen Dritten gegen Vorlage der Urkunde zu leisten.
Der Begriff wird auch für mündliche und nicht dem Begünstigten ausgehändigte Leistungsweisungen verwendet.