Als Apostolischen Protonotar (lat. protonotarius apostolicus) bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der Römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels. Die Bezeichnung folgt aus dem historischen Amt des primicerius notariorum in Urbe (lat.: Oberster der Notare in der Stadt Rom), das schon im 5. Jahrhundert bezeugt ist.[1]