Approbation (Heilberufe)

Die Approbation (lateinisch approbatio ‚Anerkennung‘, ‚Genehmigung‘) als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker ist in Deutschland die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit verbunden ist die Befugnis, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Erteilung der Approbation wird durch Approbationsordnungen geregelt, die vom Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland) auf Basis der entsprechenden Gesetze (Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Psychotherapeutengesetz, Bundes-Apothekerordnung, Bundes-Tierärzteordnung) erlassen werden.

In Deutschland werden weder der Eid des Hippokrates noch das Genfer Gelöbnis nach der Approbation verpflichtend geleistet.


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