Arbeit 4.0

Der Begriff Arbeit 4.0 schließt an die Diskussion über die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) an, legt dabei aber den Schwerpunkt auf Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse – nicht nur im industriellen Sektor, sondern in der gesamten Arbeitswelt.[1] Die Gesellschaft steht insofern vor der Herausforderung, dass technologischer Fortschritt nicht ausgebremst werden darf (kann), selbiger aber auch nicht dazu führen soll, dass Schutzstandards und Wesentlichkeiten der Arbeitswelt keine Berücksichtigung mehr finden.[2]

Zusammenfassend kann der Begriff damit beschrieben werden, dass die zum Teil heute schon gelebten Arbeitsweisen, vor allem aber die in den nächsten Jahren aufkommenden Arbeitsweisen, von den mit der Organisation von Arbeit betrauten Verantwortlichen an die Herausforderungen und Möglichkeiten der digitalen Welt angepasst werden.[3] In diesem Zusammenhang umspannt Arbeit 4.0 den Veränderungsprozess der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter.[4]

  1. Jens Günther, Matthias Böglmüller: Arbeitsrecht 4.0 - Arbeitsrechtliche Herausforderungen in der vierten industriellen Revolution. In: NZA • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. 33. Jahrgang. C.H. Beck, 2015, ISSN 0943-7525, S. 1025.
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.: DGUV - Prävention - Arbeiten 4.0. In: www.dguv.de. Abgerufen am 16. Januar 2017.
  3. Glossar | Arbeiten 4.0. In: www.arbeitenviernull.de. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 16. Januar 2017.
  4. Ralf Steffan zur Fussnote: Arbeitszeit(recht) auf dem Weg zu 4.0. In: NZA • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. 33. Jahrgang. C.H. Beck, 2015, ISSN 0943-7525, S. 1409.

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