Arbeitsbewertung

Arbeitsbewertung als Teil des Arbeits- oder Tarifrechts bezeichnet die Verfahren zur Bestimmung des Arbeitswertes einer Tätigkeit als primären Parameter zur Entgeltdifferenzierung (siehe: Arbeitsentgelt) sowie von Karrierestufen.

Mit der Arbeitsbewertung wird angestrebt, unterschiedliche Tätigkeiten mittels vergleichbarer Bewertungskriterien so zu klassifizieren, dass auf dieser Grundlage annähernde Entgelt-Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Hierzu werden die auszuführenden Tätigkeiten von Arbeitsbewertern am betreffenden Arbeitsplatz ggf. anhand von Arbeitsproben, Leistungsnachweisen oder mit Interviews erfasst, in einer Tätigkeitsbeschreibung dokumentiert und nach bestimmten Anforderungsarten bewertet. Die Systematik der Arbeitsbewertung ist grundlegender Bestandteil in Lohn- und Gehaltstarifverträgen. Eine allgemein anerkannte Grundlage zur Definition bewertbarer Arbeitsanforderungen ist bis heute das so genannte Genfer Schema, das während der Konferenz der „Internationalen Arbeitsorganisation“ 1950 in Genf auf Anregung der deutschen Arbeitswissenschaftler Erwin Bramesfeld und Friedrich R. Lorenz entworfen wurde.

In der Praxis haben sich zwei unterschiedliche Verfahrensansätze, die in vielen Tarifverträgen auch als Alternativen vorgesehen sind, bewährt: Die „summarische Methode“ und die „analytische Methode“ der Arbeitswertbestimmung.

In Deutschland werden im neuen Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) beide Methoden der Reihe nach zur Anwendung gebracht.


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