Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) | |
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Rechtsform | eingetragener Verein |
Gründung | 10. März 1948 |
Sitz | Frankfurt am Main |
Schwerpunkt | Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen |
Vorsitz | Radu Constantin Miron |
Geschäftsführung | Verena Hammes |
Mitglieder | 18 Mitgliedskirchen, 7 Gastmitglieder |
Website | www.oekumene-ack.de |
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK) ist ein 1948 im Zusammenhang mit der Gründung und ersten Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen und zunächst aus diesem angehörenden Kirchen gebildeter[1] Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen. Sie bildet den Nationalen Kirchenrat für Deutschland und ist als solcher assoziierte Organisation beim Weltkirchenrat.
Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der bundesweiten ACK gibt es auch regionale (die zumeist einem Bundesland zugeordnet sind) und örtliche ACKs, und entsprechend gibt es auch bundesweite, regionale und lokale Mitgliedschaften. Zwischen den verschiedenen Mitgliedschaften besteht indes keine zwangsläufige Deckungsgleichheit. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.
Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (§ 1 der Satzung). Diese Formulierung entspricht der Basisformel des Weltkirchenrates.