In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Ein Arbeitskampfrecht gibt es in Deutschland nicht erst seit der Nachkriegszeit. Leider keine Geschichte.
Hilf der Wikipedia, indem du sie
recherchierst und
einfügst.
Das Arbeitskampfrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Kollektivarbeitsrechts und befasst sich mit der Zulässigkeit von Maßnahmen des Arbeitskampfes, vor allem Streik und Aussperrung.