Arbeitsrecht (DDR)

Das Arbeitsrecht in der DDR ist die Gesamtheit der staatlichen Gesetze, Verordnungen und anderen Regelungen zur Gestaltung und Entwicklung der Arbeitsverhältnisse zwischen den Werktätigen und den Betrieben in der DDR. Es fand zum Teil auch Anwendung bei ehrenamtlichen oder anderweitig öffentlichen, gesellschaftlichen Tätigkeiten.


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