Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, engl. Article 29 Data Protection Working Party, war ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes.

Die Gruppe wurde auf Grund von Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vom 24. Oktober 1995 eingesetzt. Ihre amtliche Bezeichnung lautete Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Verweise auf diese Gruppe gelten seit dem 25. Mai 2018 als Verweise auf den Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 94 Abs. 2 der Datenschutz-Grundverordnung).


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