Als Aufbewahrungsverordnung werden in Deutschland und Österreich Rechtsverordnungen bezeichnet, welche die Aufbewahrungen in ihrem jeweiligen Bereich regeln.
Viele Aufbewahrungsverordnungen tragen diesen Begriff innerhalb ihrer offiziellen Bezeichnung, beispielsweise die österreichische Energiegroßhandels-Transaktionsdaten-Aufbewahrungsverordnung,[1] bei anderen wird dieser Begriff nur umgangssprachlich verwendet, beispielsweise wird auch die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) als Aufbewahrungsverordnung bezeichnet, denn sie regelt die Aufbewahrung von Waffen.[2]