Im Zivilprozessrecht kann man mit einem Aufhebungsantrag bei Gericht die Aufhebung eines Schiedsspruchs begehren, der zuvor in einem Schiedsverfahren ergangen war, § 1059ZPO.
Auch im Lebensmittelrecht kann ein entsprechender Aufhebungsantrag gestellt werden, auf den das Schiedsverfahrensrecht der ZPO Anwendung findet, § 45LFGB.