Aufstocker

Aufstocker sind in der Terminologie der Bundesagentur für Arbeit Personen, die Leistungen nach dem SGB II ergänzend zum Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) erhalten.[1] Dies kann der Fall sein, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I zu gering sind, um das Existenzminimum zu decken. In der Umgangssprache in Deutschland ist Aufstocker ein Begriff für Personen, die mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen erzielen, dass sie ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten.[2] Die Arbeitsmarktstatistik spricht hier jedoch offiziell von „erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Beziehern“ oder „Ergänzern“.[3]

  1. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II. Fachliche Weisungen§ 7 SGB II Leistungsberechtigte. 10. August 2016, S. 31 / 7.78 (arbeitsagentur.de [PDF; 327 kB; abgerufen am 29. Januar 2017]).
  2. Aufstocker. Eintrag im Gründerszene Lexikon, abgerufen am 8. April 2018.
  3. Christian Thomann-Busse: Wenn der Lohn einfach nicht reicht. In: ZDF. 29. März 2018, archiviert vom Original am 13. Juni 2018;.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by razib.in