Auftrag zur Regierungsbildung

In vielen Ländern besteht die Rechtslage oder Tradition, dass das Staatsoberhaupt nach Wahlen einen Politiker mit dem Auftrag zur Regierungsbildung oder Regierungsauftrag betraut. In anderen Staaten reklamieren Politiker der stärksten Partei (oder Parteiengruppe) vielfach einen (informellen) derartigen Wählerauftrag für sich.


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