Augenoptiker

Beim Optiker (anonym, um 1900)
Augenoptikerin beim Anpassen einer Brille (USA, 2002)
Handwerkswappen der Augenoptiker

Augenoptiker sind auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen – in der Regel Brillen und Kontaktlinsen – spezialisiert. Zur Berufsausübung gehört das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen, die Durchführung von Sehtests, die Vermessung des dioptrischen Apparates der Augen, die Bestimmung und Korrektur optischer Fehlsichtigkeiten, sowie die Beratung und Unterstützung des Kunden bei der Wahl der Fassung, Gläsertypen und Hilfsmitteln wie Lesegeräten und Lupen bei Sehbehinderten. Auch die Prüfung zum Beispiel des beidäugigen Sehens sind Bestandteil des Leistungsspektrums. Gleichwohl besitzt die Augenoptik die Möglichkeit anhand von screening-Tests Auffälligkeiten am Auge aufzudecken und diese Verdachtsdiagnosen dann beim Facharzt abklären zu lassen.

International können diese Aufgaben durch Gesetze und Berufsordnungen unterschiedlich geregelt sein. In Deutschland ist die Qualifizierung in Gesellen und Meister unterteilt. In jeder Betriebsstätte gibt es durch die Berufsordnung die Meisterpräsenzpflicht, d. h., es muss ein Meister verantwortlich und präsent die Betriebsstätte leiten. Diplom-Ingenieure haben dieselben Rechte wie Meister und dürfen auch eine Betriebsstätte führen. Im englischsprachigen Raum nennt man die Meister auch optometrists.

Die Herstellung von Brillenfassungen aus Metallen und Kunststoffen, sowie das Schleifen von Linsen wird in der Ausbildung gelehrt, wegen der heute meist industriellen Fertigung aber in der Praxis immer seltener angewandt. Dagegen nehmen die Beratung und die Auswertung der Sehtests auch im Zusammenhang mit Medikamenten und anderen medizinischen Zusammenhängen zur ganzheitlichen Beratung des Sehens einen immer größeren Raum ein.


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