Ausbaustrecke

Als Ausbaustrecke werden durch die Politik bereits bestehende Straßen- und Eisenbahnstrecken bezeichnet, die im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen nachträglich für höhere Geschwindigkeiten oder eine höhere Kapazität ausgebaut wurden. Durch die Maßnahmen werden die Strecken oft durch Linienverbesserungen begradigt und möglichst viele Kreuzungen planfrei umgebaut. Ausbaustrecken auf Autobahnen verfügen über mindestens drei – gelegentlich auch vier – durchgehende Fahrstreifen je Fahrtrichtung.

Wenn bei Eisenbahn-Ausbaustrecken (ABS) die zulässige Streckengeschwindigkeit auf mehr als 160 km/h angehoben wird, sind nach den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:


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