Als Ausfallende werden beim Fahrrad die am Fahrradrahmen und der Fahrradgabel angebrachten Aufnahmen für die Achse der Fahrradnabe bezeichnet. Gemäß DIN EN 15 532 (2009) wird das Ausfallende für das Hinterrad als Hinterbau-Ausfallende bezeichnet, für das Vorderrad als Gabelausfallende. In der Praxis wird meist nur der Begriff Ausfallende benutzt.