Ausgemeindung

Mit einer Ausgemeindung oder auch Rückgemeindung bezeichnet man in Deutschland den politischen Willen einer Stadt oder Gemeinde, einen Teil ihres Gemeindegebiets auszugliedern. Dabei können auch früher eigenständige Ortsteile den Status ihrer Eigenständigkeit zurückerhalten. Es ist der gegenteilige Prozess der Eingemeindung, den Wechsel der Zugehörigkeit eines Gebietes von einer Gemeinde zu einer anderen nennt man Umgemeindung.

Der Prozess der Ausgemeindung erfolgt relativ selten. Die Gründe für eine solche Entscheidung sind vielfältiger Art. Beispielsweise sehen Ortschaften in der Bevormundung durch die Kernstadt und dem damit verbundenen eingeschränkten Gestaltungsspielraum bei innerörtlichen Vorhaben einen Grund zur Ausgemeindung. Auch eine Zwangseingemeindung kann Grundlage für eine spätere Ausgemeindung bilden.

Bei der Ausgemeindung werden in der Regel die finanziellen Vermögensverhältnisse einschließlich der Lasten und Verbindlichkeiten auf die neue Ortsgemeinde übertragen.


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