Auskragung

Stockwerks-Auskragung bei Fachwerkbauten am Fünffingerplätzchen in Frankfurt (vor 1945)

Als Auskragung, auch Vorkragung, bezeichnet man im Bauwesen das Vorspringen oder Hinausragen eines Bauteils über die Baufluchtlinie oder aus der Kubatur über die Grundfläche des Gebäudes hinaus.[1] Bei dem Bauteil kann es sich um einen Erker, Balkon, ein ganzes Stockwerk oder Gebäudeteil oder aber auch ein Vordach handeln.

Eine weite Auskragung kann als eine gestalterische Geste wirken, die in der zeitgenössischen Architektur als einladendes Element eingesetzt wird.

  1. Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur. Mit englischem, französischem, italienischem und spanischem Fachglossar (= Kröners Taschenausgabe. Bd. 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X (Digitalisat auf moodle.unifr.ch, abgerufen am 25. Dezember 2023), S. 37 f.

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