Auslandshandelskammern, auch bilaterale Handelskammer, vertreten die Interessen von Firmen ihres Heimatlandes in einem anderen Land (z. B. Deutsche Handelskammer für Spanien; Handelskammer Schweiz-Litauen) und/oder die Förderung der wechselseitigen Unternehmensbeziehungen ganz allgemein. Insbesondere unterstützen sie Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben sowie die Geschäftsanbahnung im Ausland und den Export durch ein Dienstleistungsangebot, das in einzelnen Fällen auch Routineaufgaben wie Buchhaltung und Gehaltsabrechnung einschließen kann.
Deutsche Auslandshandelskammern, kurz AHK, sind in Ländern vertreten, die für die deutsche Wirtschaft von besonderem Interesse sind. Die erste AHK wurde 1894 in Brüssel gegründet. Heute gibt es sie an 150 Standorten in 93 Ländern (Stand 2024[1]).