Bader

Szene in einem Badehaus: Bader behandelt Badegäste. Stich von Jost Amman, 1568.

Bader (von mittelhochdeutsch badaere, Besitzer einer Badestube, der die Badenden bedient, sie zur Ader lässt, schröpft und ihre Haare pflegt[1]), auch Stübner, lateinisch balneator bzw. weiblich balneatrix (Badefrau), genannt, ist eine alte Berufsbezeichnung für den Betreiber oder Angestellten einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Einerseits waren Bader die „Ärzte der kleinen Leute“, die sich keinen Rat bei den studierten Ärzten leisten konnten. Andererseits waren sie aber bis ins 18. Jahrhundert wichtige Gehilfen der akademisch gebildeten Ärzteschaft (siehe Stellung und Rechte).

Wie die Feldschere übten sie einen hochgeachteten, obgleich von der Wissenschaft nicht akkreditierten Heilberuf aus. Er umfasste das Badewesen, Körperpflege, Kosmetik und Teilgebiete der sich erst entwickelnden Chirurgie, Zahnmedizin und Augenheilkunde. So gehörten zum Tätigkeitsbereich etwa das Schröpfen und das Aderlassen sowie die Versorgung kleinerer Wunden. Neben dem Bader arbeitete im Badehaus oft ein Scherer oder Barbier, der für das Haareschneiden und Bartscheren zuständig war. Aus diesen, manchmal schwer unterscheidbaren, Berufen entwickelte sich der Handwerkschirurg, später Wundarzt genannt.

  1. Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 44.

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