Bahnen sind spurgebundene Verkehrs- beziehungsweise Transportmittel des Verkehrswesens und ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur. Das Wort „Bahn“ wird umgangssprachlich oft als Verkürzung für Eisenbahn oder Straßenbahn benutzt. Bahnen jeder Art sind in der Fahrzeugtechnik Fahrzeuge, die ausschließlich spurgebunden sind und deren Fahrtrichtung einer technisch vorgegebenen Fahrspur mittels Gleis, Kabel, Magnetfeld, Oberleitung oder Stahlseil folgt.[1] Sie sind spurgebunden, indem sie auf oder unter einer oder zwei Leitschienen (Ein- und Zweischienenbahn, Standseilbahn, Hängebahn) verkehren, über oder unter einem Magnetfeld (Magnetschwebebahn) schweben, auf gespannten Stahlseilen (Luftseilbahn) rollen oder einer Oberleitung (Gleislose Bahn) folgen. Fast alle auf Leitschienen fahrenden Fahrzeuge haben Stahlräder mit Spurkränzen bzw. je einen Spurkranz, wenn sie auf zwei Schienen fahren. Vereinzelt fahren Bahnen mit gummibereiften Rädern auf Beton-Fahrspuren, wie auf einigen Linien der Métro Paris, bei anderen Métros in Frankreich, der Linie M2 der Métro Lausanne, der Metro Montreal und dem Flughafen-Shuttle in Frankfurt. Deren Schienen sind wie Leitplanken angeordnet, auf denen ebenfalls gummibereifte Räder zur Spurhaltung rollen.
Die meisten Bahnen dienen dem Erbringen von Verkehrsleistungen, es gibt allerdings auch Bahnen, die dem Spiel bzw. dem Freizeitvergnügen dienen (beispielsweise Achterbahnen, Geisterbahnen und Fahrgeschäfte).
Die meisten spurgebundenen Bahnen sind die Schienenbahnen, die das Rad-Schiene-System nutzen. Sie werden auch als Schienenverkehrssysteme bezeichnet, die Fahrzeuge als Schienenfahrzeuge. Diese haben entweder einen eigenen Fahrantrieb (Triebwagen) oder werden von einer Lokomotive gezogen oder geschoben. Seltenere Spezialfälle mechanisch geführter Systeme sind Hängebahnen sowie Systeme, bei denen die Fahrzeuge keinen eigenen Antrieb haben, sondern von einem ortsfesten Motor bewegt werden, beispielsweise Seilbahnen. Magnetisch geführt sind z. B. Magnetschwebebahnen. Für den Betrieb von Schienenbahnen gelten in Deutschland vorrangig folgende Rechtsnormen: Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) und die Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab).