Bankrott

Unter Bankrott (italienisch banca rotta, „zerbrochene Bank“[1]) versteht man in der Wirtschaft die Zahlungsunfähigkeit oder sogar die Insolvenz eines Schuldners (in der Umgangssprache auch Konkurs oder Pleite). In Deutschland wird mit dem Rechtsbegriff strafrechtlich eine Insolvenzstraftat bezeichnet.

  1. Ursula Hermann, Knaurs etymologisches Lexikon, 1983, S. 66; ISBN 3-426260743

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