Die Bannmeile (abgeleitet von dem Rechtsbegriff Bann und vulgärlat. Bannleuca nach dem antiken Längenmaß Leuge für Meile),[1][2] auch Bannkreis oder befriedeter Bezirk, ist eine Schutzzone um die Sitzungsorte der Gesetzgebungsorgane des Bundes (insbesondere Bundestag und Bundesrat) und der Länder (Landtage) sowie des Bundesverfassungsgerichts, in der öffentliche Versammlungen verboten und nur in Ausnahmefällen zugelassen sind. Damit wird bereits im Vorfeld der Schutz vor einer strafbaren Nötigung von Verfassungsorganen beabsichtigt.
Manchmal bezeichnet man die Bannmeile auch als Verbotszone. Dabei könnte es sich z. B. um Handelsverbote oder Betretungsverbote handeln.