Bauarbeitsrecht

Das Bauarbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet des Arbeitsrechts und umfasst die für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Baugewerbe geltenden speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Diese ergeben sich teils aus dem Gesetz, teils aus tarifvertraglichen Regelungen. Außerdem gibt es auf dem Gebiet des Bauarbeitsrechts eine umfangreiche Judikatur.

Der Fachbegriff wurde von Klaus Englert und Josef Langenecker entwickelt. Erstmals wurde dieses Fachgebiet 2003 an der Hochschule Deggendorf an der Fakultät für Bauingenieure gelehrt.


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