Der Begriff Baubeamter gilt als veraltet und bezeichnete vom 18. Jahrhundert bis ins frühe 20. Jahrhundert einen Architekten, Baumeister, Bauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Schiffsingenieur, der in einem Dienstverhältnis mit einer staatlichen oder städtischen Verwaltungseinheit stand. Für Beamte im Bereich Planung und Bauen sind Amtsbezeichnungen festgelegt, zu denen unter anderem der Baurat sowie der Oberbaurat zählen.