Als Bauteil (maskulin) im Sinne von Gebäudeteil wird ein vom Hauptbaukörper – häufig von außen wahrnehmbarer – abgesetzter Teil eines Bauwerks bezeichnet. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Turm, ein Treppenhaus oder einen Gebäudetrakt handeln.[1]
Gelegentlich wird von selbstständigen Gebäudeteilen gesprochen, wenn diese eine andere Nutzung haben, als das Gesamtgebäude, wie beispielsweise Geschäfts- oder Ladeneinbauten.