Bayerische Landesteilung

Bayern-Landshut mit Oberbayern (ohne Bayern-Straubing) 1373–1392
Die vier bayerischen Teilherzogtümer nach der Landesteilung von 1392

Als Bayerische Landesteilung werden Verträge bezeichnet, mit denen einige bayerische Herrscher aus dem Haus Wittelsbach im 13. und 14. Jahrhundert das Gebiet des Herzogtums Bayern unter sich aufteilten. Dabei waren teilweise einzelne Teilherzogtümer auch mit außerbayerischen Teilen des wittelsbachischen Herrschaftsgebiets verbunden.


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