Bearbeitung (Urheberrecht)

Die Bearbeitung ist ein Begriff des deutschen und österreichischen Urheberrechts. Eine Bearbeitung ist eine Abwandlung eines Werkes, die die notwendige Schöpfungshöhe besitzt, um gem. § 3 dUrhG[1] bzw. § 5 Abs. 1 öUrhG selbst als Werk urheberrechtlich geschützt zu sein.[2] Die Bearbeitung eines Werkes ist grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt, in Deutschland mit einigen Ausnahmen (Vgl. § 23 S. 2 dUrhG). Für die Veröffentlichung und Verwertung der Bearbeitung ist gemäß § 23 S. 1 dUrhG bzw. § 14 Abs. 2 öUrhG stets die Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten Werkes notwendig.

Der Parallelbegriff im Schweizer Urheberrecht ist das Werk zweiter Hand, vgl. Art. 3 URG.

  1. Winfried Bullinger In: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 23 Rn. 3.
  2. Daniel Gutmann, Österreichisches, Deutsches und Europäisches Urheberrecht in Internet, (Diss.) 2003, ISBN 3-8305-0516-7, S. 46.

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