Der Beichtstuhl ist in römisch-katholischen Kirchen der übliche[1] Ort für das persönliche Sündenbekenntnis („Ohrenbeichte“) der Gläubigen, dem die Lossprechung (lateinischabsolutio) durch den Priester folgt. Bekenntnis (lateinischconfessio) und Lossprechung sind Bestandteile des Bußsakraments. Er war ein obligatorischer Teil der Einrichtung römisch-katholischer Kirchen. Auch in den evangelisch-lutherischen Kirchen gibt es eine Beichtstuhltradition.
↑Can. 964 CIC – § 1. Der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort ist eine Kirche oder Kapelle. § 2. Für einen Beichtstuhl sind von der Bischofskonferenz Normen erlassen worden; dabei ist jedoch sicherzustellen, daß sich immer an offen zugänglichem Ort Beichtstühle befinden, die mit einem festen Gitter zwischen Pönitent und Beichtvater versehen sind, damit die Gläubigen, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können. § 3. Außerhalb des Beichtstuhls dürfen Beichten nur aus gerechtem Grund entgegengenommen werden.