Die Bereitschaftspolizei (Bepo oder BP) ist ein Großverband der Bundes- und Landespolizeien in Deutschland, deren Einheiten als geschlossene Einheit fungieren. Der Begriff wird auch in der Gesamtheit aller Bereitschaftspolizeiverbände verwendet. Einzig die Polizei beim Deutschen Bundestag und das Bundeskriminalamt unterhalten keine Bepo. 2013 waren 16.000 Polizisten im Bereitschaftspolizeidienst eingesetzt.[1]
Hauptaufgabe ist die Unterstützung bei Großlagen sowie Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben (z. B. Unfallschwerpunkte und der Kriminalitätsbekämpfung). Weitere Aufgaben sind in Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, Art. 91 GG festgelegt. Damit auf besondere Lagen schnell reagiert werden kann, sind diese Polizeieinheiten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und werden für diese Einsätze ausgebildet. Neben Einsätzen im eigenen Bundesland können die Einheiten aus besonderem Anlass auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden.
Die Einrichtung der Bereitschaftspolizeien in den Bundesländern ist auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern vom 27. Oktober 1950 über die Errichtung von Länderbereitschaftspolizeien zurückzuführen. Die Führungs- und Einsatzmittel werden vom Bund beschafft und sind einheitlich.
Die Bereitschaftspolizei besteht aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in Führungspositionen z. B. Ausbildungsbeamten, Klassenleitern, Gruppen-, Trupp-, Hundertschaftsführer o. ä.
Eine Koordination aller Bereitschaftspolizeien findet durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder statt. Dieser ist Angehöriger des Bundesministeriums des Innern.