Eine Gewerkschaft im bergrechtlichen Sinne war eine Gemeinschaft von Interessenten, die sich zusammengeschlossen hatten, um in einem umgrenzten Bereich[1] auf eigene Rechnung[2] Bergbau zu betreiben.[1] Sie war nach heutigen Maßstäben eine Kapitalgesellschaft.[3] Die Gewerkschaft wurde als Rechtsform für ein Bergbauunternehmen fast ausschließlich nur im deutschen Bergbau angewendet, im Ausland war diese Gesellschaftsform kaum bekannt.[4]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 1.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 2.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 3.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 9.