Ein Bergschaden ist ein durch bergbauliche Aktivitäten zumeist an Bauwerken und Grundeigentum verursachter Schaden.[1] Ebenfalls als Bergschaden gilt es, wenn ein unbeteiligter Mensch durch bergbauliche Aktivitäten zu Schaden kommt.[2] Wird ein Schaden an Gebäuden o. ä. eines Bergwerks durch die bergbaulichen Tätigkeiten eines anderen Bergwerks verursacht, so gilt dies jedoch nicht als Bergschaden.[3] Bergschäden werden nicht nur von untertägigem Abbau verursacht.[4] Auch Grundwasserabsenkungen („Sümpfung“), der Wiederanstieg des Grundwassers durch Einstellung oder Veränderung der Sümpfung oder horizontale Erdbewegungen im Einflussbereich von Tagebau(en) können zu Bergschäden führen.[2]
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