Bergungsort

Ein Bergungsort oder Bergungsraum in Sinne von Artikel 1 der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist eine bauliche oder andere ortsfeste Einrichtung, in der im Falle eines Krieges oder bewaffneten Konflikts bewegliches Kulturgut in Sicherheit gebracht werden soll. Als bewegliches Kulturgut gelten dabei Gegenstände, die für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung sind, wie beispielsweise Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse, sowie Sammlungen und Archive von Reproduktionen solcher Gegenstände. Diese können durch die Einlagerung in einem Bergungsort oder Bergungsraum unter anderem vor herabfallenden Trümmern, Schäden durch Einwirkung von Feuer und Hitze, vor ionisierender Strahlung oder vor Feuchtigkeit geschützt werden. Bergungsorte und Bergungsräume sind somit zweckgebundene Schutzräume.


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