Berufsgerichte (früher auch Ehrengerichte) sind Gerichte für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG.[1][2] Als staatliche Gerichte sind sie für die Ahndung von Verstößen gegen das Berufsrecht, das Standesrecht oder die Standesregeln zuständig.
Für Personen, die zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bestehen Bundesgerichte zur Entscheidung in Disziplinar- und Beschwerdeverfahren gem. Art. 96 Abs. 4 GG. Diese sind das Bundesdisziplinargericht (bis 2003) und die Truppendienstgerichte. Für die Richter im Bundesdienst wurde als Dienstgericht des Bundes ein besonderer Senat des Bundesgerichtshofs gebildet (§ 61 DRiG).