Berufsverbot (Deutschland)

Berufsverbot bedeutet das Verbot, einen Beruf, Berufszweig, Gewerbe oder Gewerbezweig auszuüben. Es kann in einem Strafverfahren von einem Strafrichter, außerdem von den nach dem einschlägigen Berufsrecht zuständigen Behörden ausgesprochen werden. Außerhalb derartiger Verfahren gibt es auch Berufsverbote aus politischen Gründen.

Davon abzugrenzen ist das arbeitsrechtliche Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers aus Gründen des Gesundheitsschutzes verbietet, etwa nach dem Mutterschutzgesetz.[1]

  1. vgl. Jan Glitsch: Berufsverbot und Beschäftigungsverbot. Abgerufen am 7. Februar 2023.

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