Besoldung

Besoldung ist in Deutschland das monatliche Einkommen von Beamten (außer Ehrenbeamte), Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und Berufsrichtern („Besoldungsempfänger“; § 3 Abs. 1 S. 1 BBesG).

Zur Besoldung gehören als Dienstbezüge das Grundgehalt, Leistungsbezüge (für Hochschullehrer), der Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen und die Auslandsbesoldung sowie als sonstige Bezüge die Anwärterbezüge und die vermögenswirksamen Leistungen (§ 2 Abs. 2 f BBesG). Die Besoldung wird grundsätzlich monatlich im Voraus bezahlt (§ 3 Abs. 4 BBesG). Sie wird für die Bundesbeamten, Soldaten und Bundesrichter durch das Bundesbesoldungsgesetz, für die Beamten und Berufsrichter der Länder durch die Landesbesoldungsgesetze geregelt. Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Bund. Für Landesbeamte können sich ab 2006 abweichende Regelungen ergeben haben, da in jenem Jahr die Länder die Gesetzgebungskompetenz über das Besoldungsrecht ihrer Beamten erhalten hatten.


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