Eine Besoldungsordnung bezeichnet in Deutschland eine Anlage eines Besoldungsgesetzes, die Ämtern und Dienstgrade nach deren Wertigkeit Besoldungsgruppen zuordnet.
Die Besoldungsordnungen als Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz werden Bundesbesoldungsordnungen genannt.
Das Bundesbesoldungsgesetz und der Besoldungsgesetze der Länder haben grundsätzlich vier Besoldungsordnungen:
Die Besoldungsordnung C regelte bis zu ihrer Aufhebung 2002 die Professorenbesoldung.
Besoldungsordnungen enthalten üblicherweise Besoldungstabellen, in denen die Höhe der Besoldung in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe beschrieben wird.