Betreuungsgerichtstag

Den Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) mit Sitz in Bochum haben Vormundschaftsrichter im Jahr 1988 unter dem damaligen Namen Vormundschaftsgerichtstag ins Leben gerufen. Alle an der betreuungsrechtlichen Praxis beteiligten Berufsgruppen sollten damit ein Forum des Erfahrungsaustausches erhalten.[1] Der Verein versteht sich als Fachorganisation, innerhalb derer die interdisziplinäre Zusammenarbeit, die einheitliche Rechtsanwendung und die berufliche Fortbildung gefördert werden sollen. Er vertritt keine berufsständischen Interessen. Er hat rund 1.000 Mitglieder, darunter viele Betreuungsrichter, Rechtspfleger, rechtliche Betreuer sowie sonstige im Betreuungswesen tätige Personen. Der BGT ist als gemeinnützig anerkannt.

  1. Annelie Kaufmann: Selbstbestimmung: Psychisch Kranke wollen Hilfe – und fühlen sich bevormundet. In: Die Zeit. 1. September 2014, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 6. Dezember 2019]).

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