Binnen-I bezeichnet die Verwendung des Großbuchstabens I
im Wortinneren als Mittel der geschlechtergerechten Schreibung im Deutschen. Das als Binnenmajuskel verwendete große „I“ wird hierbei in Personenbezeichnungen genutzt zur Vermeidung von generischen Maskulinformen (Lehrer), um die verkürzte Paarform (Lehrer/-innen) ohne Schrägstrich zu einem Wort zusammenzuziehen: LehrerInnen (LehrerInnen
); seltener im Singular: ein/e LehrerIn. Unpassend kann das Binnen-I sein, wenn sich nicht zwei einzeln lesbare Ausdrücke ergeben (siehe Problemfälle bei Kurzformen), beispielsweise bei „KollegIn“ (Kollege fehlt) oder bei Umlautungen wie „ÄrztIn“ (Arzt fehlt).
Die gegenderte Schreibweise mit Binnen-I entstand 1981 aus der Verschmelzung des Schrägstrichs mit dem kleinen „i“ der femininen Endung -in. Beim Vortragen kann das Binnen-I zu einer Beidnennung aufgelöst (Lehrer und Lehrerinnen) oder mit einer kurzen Sprechpause zum Ausdruck gebracht werden: Lehrer-Innen
[ˈleːʁɐʔɪnən], was einem Glottisschlag entspricht und „Gender-Pause“ genannt wird. Die wortinterne Großschreibung ist zwar nicht Bestandteil der amtlichen Rechtschreibung, wird von ihr aber auch nicht abgelehnt. Der „Rechtschreibduden“ führt 2020 das Binnen-I als „vom amtlichen Regelwerk nicht abgedeckte“ Möglichkeit des „geschlechtergerechten Sprachgebrauchs“ auf. Befürworter verweisen auf den Einbezug von Frauen bei vorteilhafter Kürze der Schreibweise – demgegenüber erkennt die Gesellschaft für deutsche Sprache das Binnen-I nicht als geeignetes Mittel an, um diskriminierungsfreie Sprache umzusetzen.