Ein Biotoptyp ist ein abstrahierter Typus aus der Gesamtheit gleichartiger oder ähnlicher Biotope und dient vor allem der Beschreibung der kleinsten ökologischen Landschaftseinheiten im Rahmen der Vorgaben der Naturschutzgesetze. Jeder einzelne Typ bietet, als Lebensraum mit seinen ökologischen Bedingungen einheitliche, von anderen Typen verschiedene Voraussetzungen und ist durch spezielle Pflanzengesellschaften gekennzeichnet.[1] Er kann als Resultat aus ähnlichen Lebensbedingungen und einer verwandten Vegetationsgeschichte verstanden werden.[2] In der Typisierung fließen abiotische und biotische Umweltfaktoren ein, ein Großteil ist durch anthropogene Nutzung geprägt oder beeinträchtigt.[3]
In der FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist im Anhang I eine Liste schutzwürdiger Biotoptypen angegeben, deren Erhaltung im besonderen gemeinschaftlichen Interesse liegt. Diese werden hier als Lebensraumtypen bezeichnet. Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, für diese Lebensraumtypen besondere Schutzgebiete auszuweisen.